Grundsätze der Leistungsbewertung

Das Thema der Leistungsbewertung spielt auch im Schulalltag des Heinrich-Heine-Gymnasiums eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund sind wir bemüht, eine möglichst große Transparenz für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern herzustellen, damit die Grundlagen der Leistungsbewertung bekannt und nachvollziehbar sind.

Der erste allgemeine Teil enthält Aussagen zum pädagogischen Verfahren der Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung . Im zweiten konkreten Teil sind die Grundsätze und Richtlinien der Leistungsbewertung in den einzelnen Fächern durch die Fachkonferenzen zusammengestellt worden.

Teil 1 – Der pädagogische Umgang mit Noten am Heinrich-Heine-Gymnasium

Die Grundsätze der Leistungsbewertung beziehen sich auf das Schulgesetz NRW:

  • SchG § 48 Grundsätze zur Leistungsbewertung
  • SchG § 70 Fachkonferenz, Bildungskonferenz
  • Ausbildung- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§6 APO – SI)

Eine Grundlage unserer didaktischen und pädagogischen Arbeit am Heinrich-Heine-Gymnasium bildet die Überzeugung, dass sich eine gute Schule durch guten Unterricht auszeichnet. Aus diesem Grund streben wir die Sicherung der Qualität im Unterricht durch verbindliche Absprachen zu den Curricula (schuleigenen Lehrplänen) und zur Leistungsbewertung an.
In den Curricula der einzelnen Fächer sind die Themen der Unterrichtsvorhaben (UV) mit den Hinweisen auf die zu erarbeitenden Kompetenzen (Sek I) schriftlich festgehalten. Besonders in den Kernfächern soll die Verbindlichkeit der Reihenfolge der Unterrichtsvorhaben festgelegt werden. Zur Qualitätssicherung gehören die verbindliche Zuordnung der in den Kernlehrplänen (S I) bzw. Richtlinien und Lehrplänen (S II) festgelegten Aufgabentypen zu den Klassenarbeiten (D, M, FS) und eine verbindliche Bewertungsskala, die in den Fachkonferenzen festgelegt worden ist. Im zweiten Teil des Leistungskonzeptes sind diese Grundlagen in den einzelnen Fächern nachzulesen. Die Aussagen beziehen sich dabei auf folgende Schwerpunkte

  • die schriftliche Leistungsüberprüfung (Klassenarbeiten, Klausuren)
  • die Bewertung der sonstigen Mitarbeit (dazu zählen z.B. mündliche Leistungen im Unterricht, Protokolle, Referate, sonstige Präsentationen etc.)
  • die Einbeziehung der Rechtschreibung in alle Fächer (häufige Verstöße gegen den richtigen Gebrauch der deutschen Rechtschreibung führen zu Absenkung der Note)

Ein wesentlicher Beitrag zur Herstellung von Transparenz bei der Beurteilung der schriftlichen Leistungen liefern die Erwartungshorizonte , die den Klassenarbeiten und Klausuren in der Regel beiliegen. Ein zusätzlicher Kommentar unter den Schülerarbeiten ist nicht notwendig, kann aber unter Umständen hilfreich sein.
Zur Bewertung der mündlichen Mitarbeit haben die Fachkonferenzen Absprachen zur Beschreibung von Notenstufen und Anforderungen in den jeweiligen Fächern getroffen. Die Vergleichbarkeit der Unterrichtsinhalte, der Anforderungen, der Bewertung und der organisatorischen Rahmenbedingungen können so gewährleistet werden.
Die didaktischen und erzieherischen Prozesse der Leistungskontrolle und -bewertung können vor allem dann erschlossen werden, wenn nicht nur Lernergebnisse, sondern auch Lernentwicklungen beachtet und die Schülerinnen und Schüler nicht allein auf das Erbringen von Leistungen reduziert werden. Gerade weil wir uns der pädagogischen Verantwortung der Bewertung bewusst sind, legen wir unsere Schwerpunkte zu einer kriteriengestützten Leistungsbewertung offen.

Die schulinternen Curricula und Kriterien der Leistungsmessung und -bewertung können hier heruntergeladen werden.