Schulordnung

für das Heinrich-Heine-Gymnasium und die Albert-Schweitzer-Realschule
im Schulzentrum Köln-Ostheim

Die Schulordnung soll dazu beitragen, dass jeder in seiner Schule und wir alle im Schulzentrum möglichst erfolgreich und ungestört arbeiten können.

  1. Das Gebäude bleibt in der Regel bis 7.55 Uhr geschlossen bzw. wird bis dahin von Schüler/innen nicht betreten. Nach dem ersten Schellen werden die Klassen- bzw. Kursräume aufgesucht. Pünktlicher Unterrichtsbeginn ist somit möglich und selbstverständlich.
  2. Die Fahrräder, Mopeds und Mofas werden in dem von der Schule ausgewiesenen Bereich des Schulhofes abgestellt. Sie sind wegen der Unfallgefahr auf dem Schulgelände zu schieben. Der Aufenthalt im Bereich des Fahrradparkplatzes ist während der Unterrichtszeit und allen Pausen nicht erlaubt.
  3. Roller sind auf dem Schulgelände und im Schulgebäude grundsätzlich nur zusammengeklappt zu tragen.
  4. Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit sowie unmittelbar vor und nach dem Unterricht nicht befahren werden, auch das Parken ist verboten , Ausnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung.
  5. Ist fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrperson im Unterrichtsraum, so erkundigt sich nur der Klassensprecher bzw. der Kurssprecher an der entsprechenden Stelle, wie die Vertretung geregelt ist.
  6. Den Schüler/innen der Klassen 5 – 9 der Unter- und Mittelstufe (HHG=Klassen 5-9 und ASR=Klassen 5-10) ist das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit nur mit Genehmigung eines Lehrers gestattet. Schüler/innen, die aus Krankheitsgründen früher nach Hause gehen müssen, melden sich bei Klassen- oder Fachlehrer/in ab. Telefonische Information der Eltern über das Schulsekretariat oder die Telefonzentrale ist erforderlich. Die Schülerinnen und Schüler müssen abgeholt werden .
  7. In den beiden großen Pausen können sich die Schüler/innen der Unter- und Mittelstufe (Klassen 5-9) im Erdgeschoss aufhalten; ausgenommen bleiben der naturwissenschaftliche Bereich und der Musiktrakt. Die Fachlehrer schließen die Klassentüren ab und schicken die Schüler/innen zum nächstgelegenen Treppenhaus(= Fluchttreppenhaus). Erdgeschoss und Pausenhöfe sind auf dem kürzesten Weg aufzusuchen . Der Aufenthalt in den oberen Fluren und Treppenhäusern während der großen Pausen ist den Schülern und Schülerinnen der Unter- und Mittelstufe Klassen 5 – 9 nicht gestattet . Alle Fluraufsichten schließen am Ende der großen Pausen (nur bei Bedarf) in ihren jeweiligen Aufsichtsbereichen die Klassen- und Kursräume (nicht die Fachräume) auf.
  8. Das Betreten der Vordächer ist verboten.
  9. Schultaschen und Kleidungsstücke sollen bei einem Raumwechsel aus Sicherheitsgründen nicht schon zu Beginn der Pause in oder vor den Raum der Folgestunde gebracht werden. Sie sollen auch nicht die Verkehrswege (Treppen, Flure, Türen) blockieren. Laufen, Klettern und Ball spielen sind im Schulgebäude  verboten.
  10. Im gesamten Schulgebäude und auf dem Schulgelände herrscht für alle Schülerinnen und Schüler und Mitarbeiter/innen Rauchverbot . Auch das Mitführen, die Nutzung und der Gebrauch von e-Zigaretten oder ähnlichen Geräten und Gegenständen dieser Art ist verboten.
    Schüler/innen, die beim Rauchen angetroffen werden, müssen der Aufsicht führenden Lehrperson ihren Namen und ihre Klasse nennen und ihren Schülerausweis vorzeigen. Weigerungen ziehen Ordnungsmaßnahmen seitens der Schulleitungen nach sich.
  11. Das Verhalten der einzelnen Schüler/innen im Unterricht muss einen ungestörten Ablauf des Unterrichts gewährleisten. Das bedeutet:
    - Es wird während der Unterrichtszeit nicht gegessen und kein Kaugummi gekaut.
    - Es werden keine Kopfbedeckungen , außer aus religiösen Gründen, getragen.
    - Die Kleidung der Schülerinnen und Schüler muss so gewählt werden, dass sie für unseren Lernort Schule angemessen ist. Ist dies nicht so, müssen die Schülerinnen und Schüler für Abhilfe sorgen.
    - Schülerinnen und Schüler des HHG dürfen sich nur dann auf den Fluren (in den Sitzbereichen) aufhalten , wenn sie den laufenden Unterrichtsbetrieb nicht stören .
    - Schüler/innen der ASR dürfen sich vor und nach dem Unterricht nicht in den Fluren des Schulgebäudes aufhalten.
  12. Im Schulgebäude dürfen Handys und sonstige elektronische Medien nicht benutzt werden. Gegebenenfalls vorhandene Handys müssen ausgeschaltet sein und sicher aufbewahrt werden. Sobald sie gesehen oder gehört werden, werden Handys (inkl. der Sim-Karte) oder andere elektronische Medien von der Fachlehrerin oder vom Fachlehrer in Verwahrung genommen. Beachten Sie zur Nutzung der IT-Medien die für alle Kölner Schulen gleichermaßen geltende Nutzungsordnung des Schulträgers .
    Für private elektronische Geräte übernimmt die Schule bei Diebstahl und Verlust oder Beschädigung keine Haftung.
    Weitere Vereinbarungen des Heinrich-Heine-Gymnasiums s. Anlage !
  13. Das Mitbringen von Gegenständen , die andere gefährden können (dazu gehören auch Feuerwerkskörper), ist verboten . Diese werden von den Lehrpersonen eingezogen.
  14. Die Lehrer/innen verlassen nach Schulschluss oder wenn die Klassen den Raum wechseln als letzte die Klassen- bzw. Fachräume und tragen mit Sorge für einen ordnungsgemäßen Zustand der Räume (Fenster schließen, Licht ausschalten, Stühle hoch stellen, außer dienstags, kehren, Abfall entsorgen). Die Schüler/innen werden am Unterrichtsende aus der Klasse entlassen, um Störungen zu vermeiden. Der Ordnungsdienst , der Klassenraum vermerkt sein muss, ist für die Sauberkeit der Räume zum Schulschluss verantwortlich. Schüler, die keinen Unterricht mehr haben, halten sich nicht mehr auf dem Schulgelände auf, sondern gehen aus versicherungstechnischen Gründen zügig nach Hause, es sei denn, sie nutzen die Mensa oder die AWO-Angebote.
    In der Folgestunde nicht belegte Räume sind abzuschließen. Vorher werden die Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen .
  15. Beim Sportunterricht ist fachgerechte Kleidung unerlässlich. Zum Schutz der Hallenböden sind Schuhe mit hellen, nicht abfärbenden Sohlen erforderlich, die nicht auf der Straße oder auf dem Sportplatz getragen werden dürfen.
  16. Jede Schülerin und jeder Schüler ist für die pflegliche Behandlung der Räume , der Flure und der Einrichtungen verantwortlich. Schuleigentum und das Eigentum anderer Schüler bzw. Lehrer/innen müssen sorgfältig behandelt werden, denn bei Verlust, z.B. von Schulbüchern, Zerstörung oder Beschädigung, z.B. Verstopfung von Türschlössern, ist die Schülerin / der Schüler zu Ersatz verpflichtet.
    Beschmierungen von Wänden und Mobiliar müssen von den dafür verantwortlichen Schüler/innen beseitigt werden.
    Jede Schülerin und jeder Schüler ist für die Sauberkeit im gesamten Schulbereich mit verantwortlich.
    - Jede/r hält ihren/seinen Arbeitsplatz sauber.
    - Der Abfall gehört in die entsprechenden Abfallbehälter, die in den Klassen, auf den Fluren und auf dem Hof aufgestellt sind.
    - Die zugewiesenen Bereiche des Schulgeländes sind durch die entsprechenden Klassen regelmäßig zu säubern.
    - Das Spucken auf den Boden ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
  17. Besucher melden sich im Sekretariat einer Schule bzw. in der Hausmeisterloge im Eingangsbereich an. Ein Aufenthalt auf Pausenhöfen und im Außengelände ist nicht erlaubt. Hier gilt das Hausrecht!

Diese Schulordnung ist von Lehrer/innen und Schüler/innen des Gymnasiums und der Realschule erstellt und betrifft alle Schüler/innen. Jeder Schüler / jede Schülerin ist verpflichtet, den Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer – auch der jeweils anderen Schulform – zu  folgen.
Die Schulordnung gilt auf dem gesamten Gelände des Schulzentrums. Verstöße gegen diese Ordnung können zu Ordnungsmaßnahmen führen.

Köln, Oktober 2012